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Baldiges Urteil zur Vorratsdatenspeicherung erwartet

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Vor zwei Jahren wurde die Klage gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht, jetzt könnte das Urteil gesprochen werden: „”Ich vermute, dass es im Februar, spätestens März soweit sein wird”“, sagte Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computerclubs (CCC), auf dem 26. Chaos Communication Congress, der noch bis heute (30. Dezember) in Berlin stattfindet. Die Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier ende im März, so Kurz, und die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung sei sein letzter großer Fall. „”Den wird er sicherlich abschließen wollen.”“

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet seit dem 1. Januar 2008 Anbieter von Telekommunikationsdiensten Verbindungsdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern und für die Sicherheitsbehörden bereit zu halten.

Gespeichert wird bei Telefonaten die Nummer von Anrufer und Angerufenem sowie Zeit und Ort des Gesprächs. Genauso verhält es sich bei der SMS. Auch bei E-Mails werden Absender und Empfänger sowie der Zeitpunkt der Versendung aufgezeichnet. Bei der Nutzung des Internets wird die Adresse des dafür verwendeten Computers (IP-Adresse) gespeichert. Die Inhalte der Gespräche, der E-Mails sowie der aufgerufenen Webseiten werden allerdings nicht aufgezeichnet.

Constanze Kurz war Mitte Dezember zusammen mit Frank Rieger vom CCC zu einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts geladen worden. „”Wir haben versucht den Richtern zu verdeutlichen, dass die Kontrolle in Zukunft weiter zunehmen wird”“, so Rieger, der mit Kurz auf dem Kongress in Berlin von den Erlebnissen bei der Anhörung berichtete. Immer mehr technische Geräte wie E-Book-Reader oder Navigationssysteme verfügten über Funkmodule und würden folglich Datenspuren hinterlassen. Und diese Datenspuren, sagte Rieger, würden aufgrund des technischen Fortschritts ein immer exakteres Bild jedes einzelnen Menschens zeichnen. So ließen sich etwa Gespräch von Mobiltelefon mittlerweile auf 50 Meter genau orten. Rieger: „”Die Schlinge der Überwachung zieht sich immer mehr zusammen.“”

Knapp 35.000 Personen hatten zeitgleich mit In-Kraft-Treten des Gesetzes vor zwei Jahren Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, pikanterweise auch die heutige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie hatte am 9. November 2007 bei der Abstimmung im Bundestag gegen das Gesetz gestimmt, musste bei der Anhörung vor wenigen Tagen aber die Position der Bundesregierung einnehmen und das Gesetz verteidigen. Vermutlich aufgrund dieses Rollenkonflikts ließ sie sich in Karlsruhe von ihrer Staatssekretärin Birgit Grundmann vertreten.

Überhaupt scheint es nicht mehr viele zu geben, die die Vorratsdatenspeicherung in der damaligen Fassung für gelungen halten. „”Vertreter aus den Ministerien sagen mir unter vorgehaltener Hand, dass sie das Gesetz ziemlich schlecht finden”“, so Rieger. Auch Bundesverfassungspräsident Papier hatte sich bei der Anhörung im Dezember irritiert gezeigt: „”Der Senat ist verwundert, dass er keinen politischen Verantwortlichen aus der Gesetzgebung gefunden hat, der es (das Gesetz, Anm. d. Autors) verteidigt.”“

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war in seiner ursprünglichen Fassung nur kurz in Kraft gewesen. Am 11. März 2008 schränkte es das Bundesverfassungsgericht per einstweiliger Anordnung ein. Zwar dürfen seitdem weiter die Daten gesammelt werden, aber nur noch mit Genehmigung eines Ermittlungsrichters und bei der Verfolgung „schwerer Straftaten“ herausgegeben werden.

Kurz und Rieger hoffen, dass mit der Urteilsverkündung auch das Sammeln der Daten als verfassungswidrig erklärt wird. „”Selbst in Rumänien ist mittlerweile die Vorratsdatenspeicherung verboten”“, so Rieger. Die beiden Computerexperten plädieren alternativ für das so genannten Quick-Freeze-Verfahren, das zum Beispiel in den USA praktiziert wird. Bei diesem Verfahren speichern die Telekommunikationsfirmen die entsprechende Daten nur für kurze Zeit. Durch eine Anordnung der Strafverfolgungsbehörden können die Daten „eigefroren“ (freeze) und somit gespeichert werden. Liegt später eine richterliche Anordnung vor, werden die Daten „aufgetaut“ und den Behörden ausgehändigt.

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Dieser Text erscheint auch im Südkurier.


Veröffentlicht in Gesellschaft Tagged: 26C3, Bundesverfassungsgericht, CCC, Chaos Computer Club, Constanze Kurz, Frank Rieger, Hans-Jürgen Papier, Vorratsdatenspeicherung

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